1. Ein Flachdach mit Solaranlage gilt als genutztes Dach
Dächer mit Solaranlagen werden im Unterschied zu frei bewitterten Dächern wie begehbare und intensiv begrünte Flächen als genutzte Dächer eingestuft. Hierbei sind nach dem technischen Regelwerk eine Reihe von fachspezifischen Anforderungen einzuhalten.
2. Welche Dämmung hält der Belastung stand?
Wärmedämmstoffe müssen eine erhöhte Druckfestigkeit besitzen und der Druckfestigkeitsklasse dh entsprechen. Gemäß Flachdachrichtlinie können allerdings auch Dämmstoffe aus Mineralwolle mit einer Druckfestigkeit von mindestens 70 kPa bei 10 % Stauchung verwendet werden, wenn dabei zusätzlich die Freigabe des Herstellers vorliegt und eine lastverteilende Schicht unterhalb der Solaranlage verlegt wird.
3. Was gilt bei Sanierungen?
Ausgehend von den Festlegungen des GebäudeEnergieGesetzes (GEG) kann es notwendig sein, bei einer Flachdachsanierung die vorhandene Wärmedämmung aufzustocken oder bei nicht mehr vorhandener Funktionstüchtigkeit zu erneuern.
4. Schutzlagen richtig planen
Es ist festzulegen, welche Schutzschichten, Schutzlagen oder Schutzmaßnahmen vorzusehen sind. Sie müssen mit der Abdichtungsschicht verträglich sein und diese ausreichend schützen.
5. Wasserstau vermeiden und richtig entwässern
Um ein Anstauen von Niederschlagswasser zu vermeiden, z. B. bei auf der Dachfläche aufgebrachten Schienensystemen und Kabelführungen, sind konstruktive Maßnahmen für eine funktionierende Flachdachentwässerung vorzunehmen.
6. Lagesicherung ist Pflicht
Neben dem statischen Nachweis ist die Lagesicherheit des Gesamtsystems gegen Abheben, Verschieben oder Kippen planerisch abzusichern.
7. Zugänglichkeit und Wartungsfreundlichkeit sicherstellen
Auf die Abdichtung aufgestellte Anlagen sind so anzuordnen, dass ein ausreichender Abstand für die Ausführung, Wartung und Pflege zwischen Anlage und Abdichtung vorhanden ist bzw. einzelne Anlagenelemente leicht und sicher de- und remontierbar sind.
8. Funktionalität darf nicht beeinträchtigt werden
Bewegungsfugen, Lichtkuppeln, RWA-Anlagen, Sicherheitseinrichtungen und Dachabläufe dürfen nicht mit Solaranlagen überbaut und in ihrer Funktion eingeschränkt werden.
9. Wartungswege deutlich kennzeichnen
Der Zugang zu den Solaranlagen sollte durch markierte Wartungswege gekennzeichnet werden.
10. Absturzsicherung frühzeitig mitdenken
Außerdem sind sicherheitstechnische Maßnahmen zur Absturzsicherung, vor allem wegen der regelmäßigen Begehbarkeit, schon bei der Planung zu berücksichtigen. Dies können geprüfte Anschlagpunkte mit persönlicher Schutzausrüstung oder Absperrungen mit Geländer sein. Absperrungen sind dabei nicht nur am Dachrand, sondern auch im Bereich von nicht durchbruchsicheren Bauteilen anzuordnen.