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Was ist eine harte Bedachung? Eine harte Bedachung schützt Gebäude vor Flugfeuer und strahlender Wärme. Sie ist nach § 32 der Musterbauordnung (MBO) für die meisten Gebäude in Deutschland grundsätzlich vorgeschrieben.
Nachweis und gesetzliche Anforderungen: Der Nachweis erfolgt entweder über die Einstufung der Materialien nach DIN 4102-4 oder durch eine Brandprüfung des gesamten Dachaufbaus nach DIN 4102-7 mit Prüfzeugnis (abP).
Typische Materialien für harte Bedachungen sind Dachziegel, Metall, EPDM-Abdichtungsbahnen im geprüften Dachaufbau, Kies (mindestens 5 cm) oder Gründächer mit ausreichender Substratschicht.
Ein Flachdach gilt als harte Bedachung, wenn der gesamte Dachaufbau – Abdichtung, Dämmung und sonstige Lagen, bzw. Schichten – brandsicher nachgewiesen ist. Dies erfolgt entweder durch ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) oder durch die Verwendung von Materialien, die nach DIN 4102 als harte Bedachung eingestuft sind.
Definition: Eine harte Bedachung bezeichnet einen Dachaufbau, der nach seiner Bauweise und den verwendeten Materialien widerstandsfähig gegen Flugfeuer und strahlende Wärme ist. Diese Eigenschaft ist ein zentraler Bestandteil des baulichen Brandschutzes und wird in den deutschen Landesbauordnungen sowie der Musterbauordnung (MBO) geregelt.
Der Begriff „hart" stammt aus dem Brandschutz. Er beschreibt nicht die Materialhärte, sondern die Widerstandskraft des Dachaufbaus gegen Feuereinwirkung von außen. Diese Eigenschaft verhindert, dass sich Brände über das Dach ausbreiten können.
Im Gegensatz zu harten Bedachungen bestehen weiche Bedachungen aus leicht entflammbaren Materialien wie Stroh oder Reet, die besonders anfällig für Flugfeuer sind.
Weiterführende Information: Während die harte Bedachung die Widerstandsfähigkeit gegen Brandbeanspruchung von außen sicherstellt, behandelt die DIN 18234 den Brandschutz bei Brandbeanspruchung von unten. Erfahren Sie mehr in unserem Beitrag: Brandschutz im Flachdach nach DIN 18234: Was Planer und Verarbeiter wissen müssen.
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Zur harten Bedachung zählen Systemaufbauten, die gemäß DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen als "harte Bedachung" eingestuft werden, also den Widerstand gegen Flugfeuer und strahlende Wärme gewährleisten.
Dachziegel und Dachsteine: Sie erfüllen die Anforderungen an nicht brennbare Materialien der Baustoffklasse A.
Metallbedachungen: Zum Beispiel verzinkter Stahl mit einer Materialstärke von mindestens 0,5 mm.
Abdichtungsbahnen: EPDM-Bahnen mit Prüfnachweis im Zusammenwirken mit anderen Schichten bzw. Lagen.
Schwerer Oberflächenschutz: Flachdächer mit mindestens 5 cm Kiesschicht oder mindestens 4 cm dicke Betonwerksteinplatten.
Gründächer: Intensivbegrünungen gelten immer als harte Bedachung. Extensivbegrünungen müssen eine Substratschicht von mindestens 3 cm aufweisen, wobei der organische Anteil maximal 20 % betragen darf.
Damit ein Flachdachaufbau als harte Bedachung gilt, muss er in einer Brandprüfung nach DIN 4102-7 nachweisen, dass er Flugfeuer und strahlender Wärme standhält. Diese Prüfung simuliert eine äußere Feuerbelastung, um sicherzustellen, dass sich ein Brand nicht über die Dachfläche ausbreitet und kein Feuer ins Innere des Gebäudes eindringt.
Die verkohlte Fläche darf im Durchschnitt 0,25 m² nicht überschreiten.
Kein einzelner verbrannter Bereich darf größer als 0,30 m² sein.
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Ein Flachdach gilt nur dann als harte Bedachung, wenn der gesamte Dachaufbau – also die Kombination aus Abdichtung, Dämmung und Schutzlage – nachgewiesen brandsicher ist.
Das ist entweder der Fall, wenn
die verwendeten Materialien nach DIN 4102-04 als harte Bedachung eingestuft sind, oder
das gesamte Flachdachsystem durch eine Brandprüfung gemäß DIN 4102-7 getestet wurde.
Bei der Prüfung werden komplette Dachaufbauten mit allen erforderlichen Schichten unter verschiedenen Dachneigungen nachgebaut und einer Brandprüfung im Prüfinstitut unterzogen. Wird die Prüfung bestanden, erhält das Flachdachsystem ein Prüfzeugnis, das seine Verwendbarkeit als harte Bedachung bestätigt.
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Eine harte Bedachung ist grundsätzlich erforderlich. Nach § 32 der Musterbauordnung (MBO) müssen Bedachungen in Deutschland grundsätzlich gegen Brandbeanspruchung von außen, wie Flugfeuer und strahlende Wärme, ausreichend lange widerstandsfähig sein.
Diese Anforderung gilt für die meisten Gebäude, wobei Ausnahmen definiert sind, etwa für kleinere Gebäude bestimmter Gebäudeklassen oder bei Einhaltung spezifischer Abstandsregelungen.
Praktisch heißt das:
Für Neubauten und Sanierungen: Planer und Architekten müssen in der Regel eine harte Bedachung vorsehen, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
Brandschutz als Priorität: Eine harte Bedachung trägt dazu bei, die Ausbreitung von Bränden zu verhindern, und ist daher ein zentraler Aspekt bei der Planung von Dachaufbauten.
Öffentliche Gebäude und dicht bebaute Wohngebiete erfordern grundsätzlich eine harte Bedachung, während für kleinere Nebengebäude unter Umständen Ausnahmen gelten können.
Beispiel:
Ein Mehrfamilienhaus mit Flachdach in der Innenstadt benötigt grundsätzlich eine harte Bedachung, um die gesetzlichen Brandschutzanforderungen zu erfüllen.
Ein Gartenhaus mit Flachdach in ländlicher Lage könnte – je nach geltender Landesbauordnung – eine weiche Bedachung verwenden, da geringere Anforderungen gelten.
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1. Prüfung der Landesbauordnung (LBO)
Zunächst muss geprüft werden, ob eine harte Bedachung gemäß der geltenden Landesbauordnung überhaupt erforderlich ist.
Sie ist grundsätzlich erforderlich, aber die Vorschriften können je nach Bundesland variieren und es gibt Ausnahmen.
2. Berücksichtigung der Gebäudeklasse
Die Gebäudeklasse bestimmt die brandschutztechnischen Anforderungen.
Grundsätzlich gilt: Je höher die Gebäudeklasse, desto strenger die Brandschutzvorgaben.
Dies wirkt sich auf die Wahl der Baustoffe, die Feuerwiderstandsdauer der Bauteile und weitere Sicherheitsmaßnahmen aus.
3. Abgleich mit DIN 4102-4
Falls eine harte Bedachung erforderlich ist, müssen die verwendeten Materialien die Vorgaben der DIN 4102-4 erfüllen.
Falls die Materialien allein nicht die Anforderungen der DIN 4102-4 erfüllen, muss geprüft werden, ob der gesamte geplante Flachdachaufbau bereits als harte Bedachung eingestuft ist.
4. Nachweis der harten Bedachung
Um nachzuweisen, dass der geplante Dachaufbau als harte Bedachung klassifiziert ist, muss beim Hersteller angefragt werden, ob ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) vorliegt.
Das abP bestätigt, dass das komplette System mit allen Schichten bestimmte Brandschutzanforderungen für harte Bedachungen erfüllt. (Es gibt ggf. darüber hinausgehende Brandschutzanforderungen, z.B. für großflächige Industriedächer nach Industriebaurichtlinie bzw. DIN 18234, die hier nicht bewertet werden.)
Liegt kein abP vor, sollte der Hersteller kontaktiert werden, um alternative Nachweise oder Prüfverfahren zu klären.
1. Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) – Pflicht in Deutschland
In Deutschland ist für den Nachweis einer harten Bedachung bei Flachdächern zwingend ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) erforderlich.
Das abP wird von einer akkreditierten Prüfstelle ausgestellt und bestätigt, dass der geprüfte Dachaufbau alle Brandschutzanforderungen erfüllt.
Es ist 5 Jahre lang gültig.
2. Brandprüfung nach DIN 4102-7 und Bewertung nach DIN 4102-23
Die Brandprüfung nach DIN 4102-7 testet, ob ein Dachaufbau Flugfeuer und strahlender Wärme standhält.
Dabei wird simuliert, ob sich ein Brand auf der Dachfläche ausbreiten kann oder nicht.
Bei Abweichung des geplanten Dachaufbaus vom Prüfaufbau wird überprüft, ob der geplante Aufbau gemäß DIN 4102-23 auf den Prüfaufbau übertragbar ist.
Besteht der Dachaufbau diese Prüfung, kann darauf basierend ein abP ausgestellt werden.
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Geprüft wird ein kompletter Dachaufbau mit allen relevanten Schichten, darunter beispielsweise die Abdichtungsbahn (z. B. RESITRIX® EPDM-Abdichtungsbahnen), die Dämmung und weitere Systembestandteile.
Die Prüfung erfolgt unter zwei möglichen Dachneigungen, abhängig vom späteren Einsatzbereich:
Dachneigung < 20° → Prüfung bei 15° Dachneigung
Dachneigung ≥ 20° → Prüfung bei 45° Dachneigung
Während der Prüfung wird getestet, ob der Dachaufbau den Flammen widersteht und ob sich das Feuer weiter ausbreitet oder eindringt.
Ein Dachaufbau besteht die Prüfung nur, wenn folgende Bedingungen eingehalten werden:
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Falls sich Dachbestandteile verflüssigen, dürfen sie nur bis 50 cm (Mittelwert) bzw. 60 cm (Einzelwert) vom Dach abrinnen, jedoch nicht brennend ablaufen.
Es dürfen keine brennenden oder glühenden Teile vom Dach abfallen.
An der Unterseite des Dachaufbaus dürfen keine Flammen oder Glutstellen auftreten.
Auch nach 60 Minuten darf kein Glimmen in irgendeiner Lage des Dachaufbaus sichtbar sein.
Der Dachaufbau darf nicht durchbrechen, sodass keine brennenden oder glühenden Teile ins Gebäudeinnere gelangen können.
Kleinste Löcher bis 0,25 cm² sind zulässig (insgesamt max. 45 cm² pro Brandstelle), solange der Mindestabstand von 1 cm zwischen den Löchern eingehalten wird.
Um die Prüfung nach DIN 4102-7 zu bestehen, muss ein Dachsystem sicherstellen, dass:
Das Feuer sich nicht über die Dachfläche ausbreitet oder verstärkt. Es muss lokal begrenzt bleiben.
Strahlungswärme keine darunterliegenden Schichten oder angrenzenden Bauteile entzündet.
Nur Dachaufbauten, die all diese Anforderungen als Gesamtsystem mit geprüften Schichten erfüllen, können als harte Bedachung eingestuft werden.
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Einlagige Abdichtungen wie EPDM-Bahnen benötigen für die Einstufung als harte Bedachung ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP). Dieses bescheinigt, dass der geprüfte Schichtenaufbau den Anforderungen an den Brandschutz entspricht und fliegendem Feuer sowie Strahlungswärme standhält.
Nur wenn das Flachdach gemäß dem geprüften Systemaufbau aus dem abP ausgeführt wird, gilt es als harte Bedachung.
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Gut zu wissen: CARLISLE® Abdichtungsbahnen und -planen haben für alle bauüblichen Untergründe und Dämmstoffe den Nachweis der harten Bedachung.
Alle Dachaufbauten, die in den Planungsrichtlinien unserer Systeme beschrieben sind, entsprechen den Anforderungen an eine harte Bedachung. Diese Aufbauten wurden geprüft und erfüllen die erforderlichen Brandschutzstandards.
Einzelfälle erfragen: Für spezielle Aufbauten oder Abweichungen vom Standard können Kunden individuelle Prüfungen anfragen – der Anwendungsberater von Carlisle steht hierfür zur Verfügung.
EPDM-Bahnen allein gelten nicht als harte Bedachung, können aber als Teil eines geprüften Dachaufbaus die Anforderungen erfüllen. Entscheidend ist nicht das Material der Abdichtungsbahn, sondern die gesamte Kombination der Dachschichten.
Eine harte Bedachung wird durch den gesamten Dachaufbau bestimmt, einschließlich Dämmung, Schutzschichten wie Kies (mindestens 5 cm) oder Dachbegrünung, Untergrund und Verlegeart.
Nur wenn der komplette Aufbau die Widerstandsfähigkeit gegen Flugfeuer und strahlende Wärme nachgewiesen hat, kann er als harte Bedachung eingestuft werden.
Ein Foliendach – also ein Dach mit Abdichtungsbahnen – kann die Anforderungen an eine harte Bedachung erfüllen, wenn es Teil eines geprüften Dachaufbaus ist, der die Brandschutzvorgaben erfüllt.
CARLISLE®-Abdichtungsbahnen wurden beispielsweise auf Holz und Beton geprüft und erfüllen in Kombination mit den entsprechenden Schichten die Anforderungen an eine harte Bedachung.
Ja, Flachdächer mit einer Kiesauflage von mindestens 5 cm gelten automatisch als harte Bedachung. Die Kiesabdeckung bietet einen wirksamen Schutz vor Flugfeuer und strahlender Wärme und verhindert die Ausbreitung von Bränden auf der Dachfläche.
Blech kann als harte Bedachung eingestuft werden, wenn es die Anforderungen der DIN 4102-4 erfüllt. Entscheidend ist dabei die Materialdicke:
Aluminium, Aluminiumlegierungen, verzinkter Stahl, Kupfer, Kupferlegierungen: mindestens 0,5 mm
Nichtrostender Stahl: mindestens 0,4 mm
Zink und Zinklegierungen: mindestens 0,7 mm
Nur Bleche, die diese Mindestmaterialdicke aufweisen, bieten den erforderlichen Schutz vor Flugfeuer und strahlender Wärme und gelten als harte Bedachung.